
Sonderkennzeichen
Saisonkennzeichen
Seit 1996 kann man sein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum wie den Sommer zulassen
Vorteil: Steuer wird tagesgenau abgerechnet
Anfangs- und Endmonat befinden sich rechts auf dem Kennzeichen
Fahrzeug darf nach Ablauf der Zulassung nicht im öffentlichen Straßenverkehr abgestellt werden (nur Garage oder Privatgelände)
Die Kosten Variieren je nach Zulassungsdauer, Erlassung der An- und Abmeldegebühren
Erhältlich bei der Zulassungsstelle
Rotes Kennzeichen für Händler
Ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten
Seit 1998 wird es nicht mehr an Privatpersonen vergeben sondern nur noch an Vielbenutzer wie Händler oder Hersteller ausgegeben
Über jede Nutzung wird ein Fahrzeugscheinheft ausgegeben, das wie ein Fahrtenbuch geführt werden muss
Rotes Sonderkennzeichen für Oldtimer
In Deutschland betrifft das ca. 665.000 Fahrzeuge
Beginnt mit einer 07 und wird auf besonderen Antrag von Besitzern historischer Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, ausgegeben
Ausschließlich für Probe- und Überführungsfahrten
Der Oldtimer muss einen verkehrssicheren Zustand aufweisen
Für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten sowie die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen
Kostet ca. 192 Euro für PKW's
Oldtimer Kennzeichen
Das rechts angeordnete "H" für "Historisch"
Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein
Verkehrssicheren Zustand muss gewährleistet sein
Begutachtung nach §21c durch TÜV oder DEKRA
Grünes Kennzeichen
Für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rettungswagen, Schaustellerfahrzeuge oder Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen erteilt
Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind von der Steuer befreit
Kurzzeitkennzeichen
Ersetzt seit 1998 das rote Überführungskennzeichen für Privatpersonen
Einmalige Nutzung für einen Zeitraum von maximal 5 Tagen
Nur für Fahrzeuge in die sich in der Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrt befinden
Die Zahlen im rechten Feld geben das Datum des letzten Nutzungstages an
Kostet ca. 50 Euro pro Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
Für Export und Überführungsfahrten ins Ausland
Vorraussetzungen: Haftpflichtversicherung, gültige Betriebserlaubnis, Vorführung des entsprechenden Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle
Die Gültigkeitsdauer ist rechts angegeben und kann bis maximal 1 Jahr beantragt werden
Die kosten Variieren je nach Dauer, Kann für drei Monate von der Steuer befreit werden
Behördenkennzeichen
Für Fahrzeuge der Bundes- und Landesbehörden, Polizei, Feuerwehr, Kreis- und Stadtverwaltungen
Mittelbuchstaben fehlen
Je nach regionaler Vorgabe steht die erste Ziffer für eine jeweilige Behörde, z.B. die "7" in Hamburg für die Polizei
Diplomatenkennzeichen
Vergibt Sonderrechte (freies parken, wird nicht angehalten)
Nummernschild fängt mit Null-Nummer an
Die erste Zahl hinter der Null steht für das Land
Die letzte Ziffer wird der Reihenfolge nach vergeben
Botschaftskennzeichen
Für Fahrzeuge einer Botschaft oder eines Botschaftsangehörigen
Die Ziffer vor dem Strich steht für das jeweilige Land
Die Zahl nach dem Strich wird einmalig vergeben
THW Kennzeichen (Technisches Hilfswerk)
Für Fahrzeuge des Technischen Hilfswerks (THW) reserviert
Werden vom Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums herausgegeben
Vierstellige Nummern für Fahrzeuge von hauptamtlichen Dienststellen
fünfstellige Nummern für Fahrzeuge von Ortsgruppen
Diese Auflistung der Kennzeichen entstand mit freundlicher Unterstützung von